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Absturzsicherungen

Was versteht man unter Absturzsicherungen?

Das Wort "Absturzsicherung" ist ein häufig genutzter Begriff, welcher Praktiken (z.B. Industrieklettern) und Vorrichtungen (z.B. Geländer) beschreibt, die den Absturz in die Tiefe oder gefährliche Bereiche verhindern sollen. Wir möchten hier kurz auf solche Vorrichtungen eingehen und Ihnen erklären, wann und wo diese Anwendung finden.

Kurz gesagt: Absturzsicherungen sind Maßnahmen, die einen Sturz in gefährliche Bereiche verhindern sollen und somit Leben und Gesundheit schützen.

Die Anwendungsorte solcher Absturzsicherungen können sehr unterschiedlich aussehen. Es müssen nicht immer nur Bereiche in großer Höhe sein, wie z. B. hohe Dachflächen. Teilweise müssen auch Fenster, Balkone, Dachluken und Bereiche, welche über Absturzkanten verfügen, gesichert werden. Der Gesetzgeber schreibt in vielen Fällen eine entsprechende Sicherung vor. Eine Absturzsicherung ist in Deutschland Pflicht und unumgänglich.

Absturzsicherungen lassen sich in die primären Absturzsicherungen und in sekundäre Absturzsicherungen unterteilen. Während es bei der primären Absturzsicherung darum geht, Personen von Absturzkanten fernzuhalten (Geländer, Umzäunung), geht es bei den sekundären Absturzsicherungen um Seilsicherungssysteme, Sicherungshaken und Anschlagpunkte, deren Nutzung nur fachkundigen Personen vorbehalten ist.

Aber was für eine Absicherung brauche ich nun für mein Dach, meine Industrieanlage oder mein Bauwerk, wo ein Absturz evtl. möglich wäre? Oder brauche ich überhaupt ein?

In Deutschland gibt es dazu verschiedene Vorschriften (DGUV, ASR). Die eindeutigste Regelung finden wir im Anhang 5.2 ABS.2 ArbStättV:

(2) Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Baustellen verhindern, müssen vorhanden sein:

  1. unabhängig von der Absturzhöhe bei

    a) Arbeitsplätzen am und über Wasser oder an und über anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,

    b) Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,

  2. bei mehr als 1 Meter Absturzhöhe an Wandöffnungen, an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen sowie
  3. bei mehr als 2 Meter Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen.

Bei einer Absturzhöhe bis zu 3 Metern ist eine Schutzvorrichtung entbehrlich – an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken von baulichen Anlagen mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50 Quadratmeter Grundfläche, sofern die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden und diese Beschäftigten besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein.

In der Regel sind Vorrichtungen zur Absturzsicherung, also ab einer Absturzhöhe von 2 m, notwendig. Absturzsicherungen auf Dächern werden meistens ab 3 m Absturzhöhe benötigt. Diese Absturzhöhen sind allerdings nicht starr festgelegt und können individuell, auch unter Einbeziehung der vor Ort herrschenden Faktoren, abweichen.

Auch noch wichtig zu wissen: Absturzsicherungen verlangen eine jährliche Prüfung, welche die EN 795 und DGUV verpflichtend vorschreibt, um die Absturzsicherung in einem gebrauchssicheren Zustand zu halten. 

Zum Schluss lässt sich festhalten - keine Absturzsicherung ist gleich. Es spielen viele Faktoren und Bedürfnisse in die Entscheidung für das richtige System mit rein. Deshalb ist eine umfangreiche und fachkundige Beratung unerlässlich.

So können wir Ihnen helfen

Die richtige Auswahl der passenden Absturzsicherung ist ein komplexes und vielfältiges Thema, wo auf verschiedene Faktoren Rücksicht genommen werden muss. Da ist es verständlich, dass sich viele Kunden überfordert fühlen und davon abschrecken lassen, sich etwas näher mit dieser wichtigen Thematik zu beschäftigen.

Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Bauherr, Eigentümer oder Unternehmer mitverantwortlich sind, dass niemand bei Arbeiten auf Ihrem Dach zu Schaden kommt. Sie sollten sich also unbedingt mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen.

Aber Sie sind nicht alleine! Gerne beraten und planen wir mit Ihnen zusammen das für Sie passende Absturzsicherungssystem und sind auch bei späteren Fragen stets für Sie da.

Die qualifizierten Mitarbeiter von MS Rope Access kennen sich mit der Planung (DGUV-Information 201-056) sowie Montage von Absturzsicherungen bestens aus und können auf individuelle, architektonische Besonderheiten unmittelbar reagieren. Unsere Höhenarbeiter montieren Absturzsicherungen sicher und fachgerecht gemäß den Herstellervorgaben und den Vorgaben des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik).

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung im Bereich Absturzsicherungen und Steigleitern
  • Unterstützung bei der Planung
  • Montage von Sicherungssystemen und Steigleitern
  • Jährliche Prüfung von Absturzsicherungen und Steigleitern (formelle und praktische Prüfung)
  • Erstabnahme von Sicherungs- und Leitersystemen
  • Arbeiten nach Gesetzgeberregeln und DGUV-Richtlinien